Aussteller2023-12-19T08:12:34+01:00

Führende Schweizer Bio-Plattform

Der Bio Marché findet jeweils im Juni in der histo­ri­schen Altstadt von Zofingen CH statt. Die Aussteller präsen­tieren ihre Produkte an tradi­tio­nellen Markt­ständen – das sorgt für Authen­ti­zität und weckt Interesse und Kauflust. Das vielfältige Rahmen­pro­gramm für die ganze Familie verleiht dem Bio Marché eine einzig­artige Festival-Atmosphäre.

Dank starker Kommu­ni­kation finden ca. 35′ bis 40’000 Besucher aus der ganzen Schweiz und dem angren­zenden Ausland den Weg nach Zofingen ins Bio-Paradies.

Termine

ca. Ende Oktober 2023
Start der Anmeldephase

31. Dezember 2023
Letzter Frühbucher-Termin (mit Rabatt)

31. März 2024
Anmeldeschluss

24. Bio Marché
Freitag, 21. Juni 2024: 14 – 21 Uhr
Samstag, 22. Juni 2024: 10 – 21 Uhr
Sonntag, 23. Juni 2024: 10 – 17 Uhr

Ort: Altstadt CH-Zofingen

Voranzeige zum 25. Bio Marché:
20. – 22. Juni 2025

Wer kann teilnehmen?

Ob landwirt­schaft­licher Klein­be­trieb oder inter­na­tional tätiger Gross­be­trieb, Produzent, Verar­beiter oder Händler, ob Food, Nonfood oder Infor­mation und Beratung: Am Bio Marché sind alle willkommen!

Einzige Voraus­setzung: Sie müssen die Zulas­sungs­be­din­gungen erfüllen, denn Bio Marché ist eine Plattform für Produkte aus biologischer/​ökologischer Produktion. Die Bedin­gungen finden Sie – zusammen mit allen anderen relevanten Infos wie Preisen, Terminen, Markt­ordnung etc. – im Ausstellerdossier.

Verkaufs­markt

Das Herzstück des Bio Marché! Hier liegt der Schwer­punkt auf Food-Produkten. Aber auch Produkte aus den Bereichen Pflege & Wohlbe­finden, Wasch- & Reini­gungs­mittel, Mode & Acces­soires, Dienst­leistung & Beratung etc. finden hier Platz.

Aussteller im Verkaufs­markt sorgen für den ganz spezi­ellen Charme des Bio Marché, denn sie präsen­tieren ihre Produkte an tradi­tio­nellen Holzmarktständen.

Die Bauern­gasse ist Teil des Verkaufs­markts. Landwirt­schaft­liche Betriebe, die Mitglied bei Bio Suisse sind, können hier zu einem besonders vergüns­tigten Preis teilnehmen.

Natürlich Bauen & Wohnen

In der Ausstellung «Natürlich Bauen & Wohnen» zeigen – ganz dem Namen entspre­chend – Anbieter aus den Bereichen Bauen, Sanieren, Wohnen und Energie ihre Produkte und beraten Besucher, die ihr Zuhause gern nachhal­tiger gestalten möchten.

Die Ausstellung findet gedeckt/​in einem Zelt mitten in den Markt­zonen statt.

Festwirt­schaften

Die wenigen verfüg­baren Plätze für Festwirt­schaften sind aktuell alle belegt. Sollten Sie sich für das Führen einer Festwirt­schaft am Bio Marché inter­es­sieren, prüfen wir natürlich trotzdem gern, ob eine Teilnahme möglich ist. Hierfür senden Sie uns bitte per Mail Angaben zu Ihrem geplanten kulina­ri­schen Angebot und zur ungefähr benötigten Bodenfläche.

Medien­corner

Direkt beim Haupt­eingang können sich die Besucher über die neuesten Publi­ka­tionen und Zeitschriften aus den Bereichen Bio und nachhal­tiger Lifestyle infor­mieren und eine Probe­nummer mitnehmen.

Der Medien­corner wird durch ein Team des Bio Marché betreut, die persön­liche Anwesenheit des Ausstellers ist hier nicht vorgesehen.

Vergüns­tigte Teilnahme

Für Frühbucher
bei Anmeldung bis 31. Dezember des Vorjahrs.

Für produ­zie­rende und/​oder verar­bei­tende Kleinbetriebe
mit einem Gesamt­umsatz von max. 200’000/​Jahr und maximal 400 Stellenprozenten.

Für Start-ups
bei Geschäfts­gründung am 1. Januar des Vorjahres zum Bio Marché (oder später).

Der Rabatt – falls er angewendet werden kann – wird direkt im Anmel­de­prozess berücksichtigt/​abgezogen.

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Die Plätze in der Bauern­gasse werden durch Bio Suisse offeriert und im Rahmen einer Verlosung vergeben. Weitere Infos

Zulas­sungs­be­din­gungen

Bio Marché ist eine Plattform für Produkte aus biologischer/​ökologischer Produktion. Im Rahmen des Bio Marché dürfen deshalb ausschliesslich Produkte gezeigt, angeboten und beworben werden, die nachweislich den Zulas­sungs­be­din­gungen entsprechen. Dies gilt auch für Beilagen und Beigaben (bspw. Senf zur Wurst oder Brot für die Degus­tation von Olivenöl).

Die Zulas­sungs­be­din­gungen finden Sie im Ausstellerdossier.

Kontroll­stellen

Die Kontrolle erfolgt sowohl im Vorfeld als auch vor Ort (offen oder verdeckt) durch unabhängige externe Kontrollstellen.

Für Fragen zur Zulassung oder zur Zerti­fi­zierung eines Produktes wenden Sie sich bitte direkt an die entspre­chende Fachstelle:

Aussteller im Verkaufsmarkt
bio.inspecta AG
CH-5070 Frick
Tel. +41 62 865 63 45
Web

Aussteller «Natürlich Bauen & Wohnen»
Gesundes Haus für Geniesser/​GIBBeco, gegründet 1977
CH-8405 Winterthur Seen
Tel. +41 79 751 61 09
Web

Markt­ordnung

Gute Vorbe­reitung ist die halbe Miete. Die Markt­ordnung ist für alle Teilnehmer verbindlich, und vor Ort ist den Weisungen von Behörden, Sicher­heits- und Veran­stal­ter­per­sonal Folge zu leisten.

Wir empfehlen, die Markt­ordnung vorgängig von allen invol­vierten Personen studieren zu lassen, denn sie gibt hilfreiche Tipps für einen reibungs­losen und stress­freien Ablauf.

Die Markt­ordnung finden Sie im Ausstellerdossier.

Gesetz­liche Vorgaben

Was sein muss, muss sein… Selbst­ver­ständlich sind während dem Bio Marché sämtliche auch sonst geltenden Gesetze und Verord­nungen zu befolgen. Jeder Aussteller ist allein verant­wortlich für die Einhaltung aller Vorschriften!

Im Rahmen des Bio Marché sind insbe­sondere die folgenden Gesetze, Verord­nungen und Merkblätter zu befolgen:

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie im Ausstellerdossier.

Anlie­ferung ins Warenlager

Die Anlie­ferung ins Waren­lager kann nur mit PW oder Liefer­wagen erfolgen und ist nur möglich für Aussteller, die Lager­platz reser­viert haben.

Ware, die per LKW angeliefert werden muss, kann vorgängig an ein externes Lager angeliefert werden. Von dort aus kümmert sich der Logis­tiker um den Transport Ihrer Ware ins Waren­lager vor Ort. Den umgekehrten Weg nimmt dann allfällige Restware direkt nach dem Anlass.

Plätze im Waren­lager wie auch die Voran­lie­ferung können direkt bei Anmeldung bestellt werden (Preise siehe Ausstel­ler­dossier). Verfüg­barkeit voraus­ge­setzt, werden auch Nachbe­stel­lungen (schriftlich/​per Mail) entge­gen­ge­nommen. Bitte beachten Sie, dass für Nachbe­stel­lungen nach dem 1. April ein Zuschlag erhoben wird.

Import

Der Import von Bio-Produkten in die Schweiz unter­liegt verschie­denen gesetz­lichen Bestim­mungen, die demzu­folge natürlich auch für Aussteller des Bio Marché gelten.

Ob und unter welchen Voraus­set­zungen der Import möglich ist, ist von Fall zu Fall unter­schiedlich. Über die häufigsten Szenarien infor­miert Sie unser Merkblatt «Importe».

Auslän­dische Aussteller, die einen Handels- oder Vertriebs­partner in der Schweiz haben, können die Zollab­wicklung in der Regel über diesen tätigen.

Allen anderen Ausstellern stehen bsp. in den Zollagen­turen Chiasso (für Aussteller aus Italien, Tel. +41 91 695 31 11) und Riehen (für Aussteller aus Deutschland und Frank­reich, Tel. +41 61 645 94 94) oder in jedem anderen Schweizer Zollamt kompe­tente Ansprech­partner zur Verfügung.

Situa­ti­onsplan für Aussteller

Die Aussteller erhalten ca. drei bis vier Wochen vor dem Anlass einen detail­lierten Plan, dem nebst dem Standort des eigenen Standes auch alle wichtigen Einrich­tungen (Entsorgung, Waren­lager, Sekre­tariat) entnommen werden können.

Bis dahin finden Sie hier noch den Plan des vergan­genen Bio Marché. Dieser dient zur vorgän­gigen Orien­tierung – bitte beachten Sie aber, dass die darauf enthal­tenen Angaben veraltet sein können.

Zufahrt zu Stand und Ausstellerparkplatz

In den Markt­zonen herrscht absolutes Fahr- und Parkier­verbot. Lediglich zum Ein- und Ausladen und nur ausserhalb der Öffnungs­zeiten darf kurz zum Stand gefahren werden (nur Halten, kein Parkieren!). Danach ist das Fahrzeug unver­züglich auf den Ausstel­ler­park­platz zu stellen.

Die Zu- und Wegfahrt zum Stand ist ausschliesslich auf bestimmten geneh­migten Zufahrts­routen behördlich genehmigt.

Den Standort Ihres Standes (Sektor/​Standnummer) teilen wir Ihnen ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Anlass mit. Drucken Sie dann den für Ihren Sektor bestimmten Zufahrtsplan aus und befolgen Sie die darauf befind­lichen Anwei­sungen genau. Damit tragen Sie zu einem reibungs­losen Ablauf bei. Herzlichen Dank!

Kosten­loses Werbematerial

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Kunden und Geschäfts­partner auf Ihre Präsenz am Bio Marché aufmerksam machen! Zu diesem Zweck stellen wir diverses Werbe­ma­terial kostenlos zur Verfügung.

Elektro­nische Kommunikation

Banner für Mailaussände, zur Platzierung auf Ihrer Website etc. in zwei verschie­denen Formaten.

Sie können die Banner je nach Bedarf skalieren (aber bitte nur verkleinern). Am besten hinter­legen Sie sie mit einem Link zu www.biomarche.ch, damit Inter­es­sierte mit einem Klick zu Infor­ma­tionen zum Bio Marché gelangen.

Benötigen Sie ein Banner in einem ganz bestimmten Format? Dann wenden Sie sich gern an Bianca Braun (Tel. +41 62 745 00 03 oder per Mail).

Gedrucktes Werbe­ma­terial

Werbe­kleber «Besuchen Sie uns am Bio Marché» (ca. 50 x 20 mm)
für die Verwendung auf Prospekten etc.; Lieferung umgehend nach Bestell­eingang (in Bögen à 56 Kleber bestellbar)

Flyer (ca. 100 x 210 mm)
Lieferung ab ca. April (in 100er-Einheiten bestellbar)

Plakat (A3)
Lieferung ab ca. April (Einzel­plakate bestellbar)

Falls Sie dieses Material bereits mit Ihrer Anmeldung mitbe­stellt haben, wird es Ihnen sobald möglich automa­tisch zugestellt.

FAQ – hilfreiche Tipps für Sie

Das Ausstel­ler­dossier dürfte bereits die meisten Fragen beantworten.

Gerade neue Aussteller sind jedoch dankbar um hilfreiche Tipps rund um die optimale Vorbe­reitung und Teilnahme. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Wann ist Anmel­de­schluss?2022–11-01T14:17:29+01:00

Anmel­de­schluss zum Bio Marché ist jeweils der 31. März. Sich seinen Platz schon früher zu sichern, lohnt sich jedoch, denn für Anmel­dungen bis 31.12. des Vorjahres (und anschlies­sende Zahlung bis 31. Januar) wird ein gross­zü­giger Rabatt gewährt. Zudem ist die Anzahl zu verge­bender Plätze limitiert, auch deshalb lohnt sich die frühzeitige Anmeldung.

Wie profi­tiere ich von einem möglichst günstigen Tarif?2022–11-01T14:17:32+01:00

Wer den Ausstel­ler­vertrag bis 31. Dezember des Vorjahres einreicht und seine Teilnah­me­rechnung bis 31. Januar des Veran­stal­tungs­jahres vollum­fänglich bezahlt, hat Anspruch auf den sogenannten Spartarif. Damit sparen Sie weit mehr Geld, als Sie auf jeder Bank an Zinsen erhalten!

Klein­be­triebe und Start-ups profi­tieren – unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung – zusätzlich von einem stark vergüns­tigten Tarif, wenn sie die entspre­chenden Bedin­gungen erfüllen.

Welche Tarife und Vergüns­ti­gungen es gibt und welche Anmelde- und Zahlungs­fristen damit verknüpft sind, sehen Sie im Ausstellerdossier.

Ich möchte meinen Stand mit einem anderen Aussteller teilen. Ist das möglich?2022–11-01T14:16:57+01:00

Ja! Sie können sich einen Stand zu zweit, aber theore­tisch auch zu dritt oder zu viert teilen. Die Stand­kosten bleiben gleich und können unter den Mitaus­stellern beliebig aufgeteilt/​​weiterverrechnet werden. Die Grund­gebühr wird pro Aussteller einmal verrechnet. Füllen Sie den Ausstel­ler­vertrag bitte gemeinsam aus und unter­zeichnen Sie ihn gemeinsam. Ist das nicht möglich, können Sie auch separate Verträge einsenden, infor­mieren Sie aber bitte im Voraus klar darüber, dass Sie «zusam­men­ge­hören» – und wer als «Haupt­aus­steller» agiert.

Ich muss meine Anmeldung leider wieder rückgängig machen. Was muss ich beachten?2022–11-01T14:17:00+01:00

Schade! Aber manchmal ist eine Abmeldung wirklich unumgänglich, und für die meisten Absage­gründe haben wir vollstes Verständnis. Bitte haben aber auch Sie dafür Verständnis, dass wir uns mit klaren Regeln für die Stornierung einer Anmeldung absichern müssen. Diese Regeln sind in unseren AGB (siehe Ausstel­ler­dossier) festgehalten.

Übrigens: Finden Sie einen Aussteller, der Ihre Anmeldung 1:1 übernimmt, bleiben nur die Grund­gebühr und allfällige Werbe­kosten fällig. Auch hierzu finden Sie alle Details in den AGB.

Warum muss ich eine Stander­wei­terung offiziell anmelden?2022–11-01T14:17:04+01:00

Der Bio Marché findet auf öffent­lichem Grund und Boden statt. Das heisst, bei der Markt­planung muss nicht nur auf bauliche Gegeben­heiten, sondern auch auf diverse behörd­liche Vorschriften Rücksicht genommen werden. Im Rahmen der Markt­planung müssen nebst den Ständen auch sämtliche gebuchten Zusatz­flächen offiziell bei den Behörden gemeldet und durch diese bewilligt werden. Nicht angemeldete, durch die Behörden nicht bewil­ligte «wilde» Stander­wei­te­rungen können ein Sicher­heits­risiko bedeuten – und sind abgesehen davon unfair gegenüber den anderen Ausstellern.

Wenn Sie Dekora­tionen, Werbe­panels, Stehbar­tische o.ä. neben dem Stand aufstellen möchten, müssen Sie dafür entspre­chende Zusatz­fläche buchen. Das gilt auch dann, wenn Sie diese Fläche «nur» als Lager- oder Arbeits­platz benötigen. Pro Stand können maximal 2 Laufmeter Stander­wei­terung gebucht werden. Dies geschieht mit Vorteil direkt bei der Anmeldung; bei einer «Nachbe­stellung» kann die Verfüg­barkeit nicht garan­tiert werden.

Stander­wei­te­rungen können nur zur Seite hin gebucht werden, nicht hinter oder vor dem Stand.

Warum ist eine Stander­wei­terung kosten­pflichtig?2022–11-01T14:17:07+01:00

Mit dem Preis für die Stander­wei­terung bezahlen Sie für die zusätzlich genutzte Fläche an sich sowie für den erhöhten Planungsaufwand.

Warum ist das Mitbringen eigener Stände nicht erwünscht?2022–11-01T14:17:10+01:00

Der Markt­cha­rakter mit Stras­sen­mu­sikern, einem bunten Rahmen­pro­gramm und den tradi­tio­nellen Holzmarkt­ständen kommt bei Besuchern wie Ausstellern sehr gut an. Diese Atmosphäre macht den Bio Marché so besonders – und soll darum unbedingt gepflegt werden. Deshalb werden eigene Stand­bauten nur restriktiv und im nachweis­lichen Bedarfsfall bewilligt.

Aussteller, für die eigene Stand­bauten bewilligt wurde, müssen diese nach den SIA-Normen erstellen. Die Zelt-/Fahr­­nis­­bauten sind mit entspre­chendem Gewicht zu sichern und müssen den Natur­ge­fahren (Wind, Hagel, Blitz) stand­halten. Letzteres gilt auch für Party- und Schnell­auf­bau­zelte. Die Herstel­ler­an­gaben sind einzuhalten.

Wo wird mein Stand platziert?2022–11-01T14:17:13+01:00

Aussteller werden wann immer möglich am Standort des Vorjahres platziert. Dies kann jedoch nicht immer garan­tiert werden, denn kein Bio Marché ist wie der letzte. Zahlreiche Variablen ändern sich: Aussteller, bauliche und infra­struk­tu­rielle Gegeben­heiten, behörd­liche Vorgaben, Laden- und andere Zugänge… 

Aussteller, die einen spezi­ellen Standort wünschen oder ihren bishe­rigen Standort sicher behalten wollen, können bei der Anmeldung kosten­pflichtig einen Stand­ort­wunsch angeben.

Ich habe einen Stand­ort­wunsch. Was ist zu beachten?2022–11-01T14:17:16+01:00

Aussteller, die einen spezi­ellen Standort wünschen oder ihren bishe­rigen Standort sicher behalten wollen, können bei der Anmeldung kosten­pflichtig einen Stand­ort­wunsch angeben. Wichtig: Seien Sie dabei möglichst präzise. Und: Die Sonne wandert… Wünsche wie «ganztägig schattig» oder «ganztägig sonnig» können daher leider unmöglich erfüllt werden.

Bei der Vergabe von Stand­orten gelten die folgenden Regeln:

  • Sofort nach Eingang der Anmeldung wird geprüft, ob die gewünschte Platzierung noch möglich ist. Falls ja, wird Ihr Stand­ort­wunsch entspre­chend bestätigt und verrechnet.
  • Bei der Vergabe von Stand­ort­wün­schen gilt die Reihen­folge des Anmeldeeingangs.
  • Mündliche Abmachungen ohne schrift­liche Bestä­tigung seitens Bio Marché AG sind ungültig.
  • Im absoluten Ausnah­mefall (bsp. verän­derte bauliche Gegeben­heiten) kann es vorkommen, dass ein Stand­ort­wunsch trotz vorhe­riger Zusage wieder storniert werden muss. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Standort in der näheren Umgebung gesucht und die Kosten für den Stand­ort­wunsch werden selbst­ver­ständlich zurückerstattet.
  • Kann der gewünschte Stand­ort­wunsch nicht bestätigt werden oder muss die Stand­ort­zusage nachträglich zurück­ge­nommen werden, ist dies kein Grund für den Rückzug der Anmeldung.
Warum sind Stand­ort­wünsche kosten­pflichtig?2022–11-01T14:17:19+01:00

Bei der Markt­planung muss auf unzählige Gegeben­heiten Rücksicht genommen werden – und das jedes Jahr von Neuem, denn kein Bio Marché ist wie der letzte. Zahlreiche Variablen ändern sich: Aussteller, bauliche und infra­struk­tu­rielle Gegeben­heiten, behörd­liche Vorgaben, Laden- und andere Zugänge… Zudem sorgen wir im Interesse der Aussteller und Besucher jeweils für eine attraktive Durch­mi­schung der Branchen. Kurz gesagt: wir können nie einfach die Planung aus dem Vorjahr «aus der Schublade» zaubern…

Die Berück­sich­tigung von Stand­ort­wün­schen macht die Planung kniff­liger und ist deshalb mit einem erhöhten Planungs­aufwand verbunden. Da für einen Stand­ort­wunsch nicht nur einfach der betref­fende Aussteller selbst, sondern auch seine Umgebung in die Planung einbe­zogen werden muss, gilt dies auch für wieder­keh­rende Aussteller mit dem immer gleichen Standortwunsch.

Die Verrechnung der Stand­ort­wünsche dient also einzig dazu, unseren erhöhten Planungs­aufwand zumindest teilweise zu decken.

Wie impor­tiere ich meine Bio-Produkte in die Schweiz?2022–11-08T13:15:50+01:00

Der Import von Bio-Produkten in die Schweiz unter­liegt verschie­denen gesetz­lichen Bestim­mungen, die natürlich auch für Aussteller des Bio Marché gelten.

Ob und unter welchen Voraus­set­zungen der Import möglich ist, ist von Fall zu Fall unter­schiedlich. Über die häufigsten Szenarien infor­miert das «Merkblatt Importe».

Ich habe Fragen zur Verzollung2022–11-01T14:23:10+01:00

Auslän­dische Aussteller, die einen Handels- oder Vertriebs­partner in der Schweiz haben, können die Zollab­wicklung in der Regel über diesen tätigen.

Allen anderen Ausstellern stehen bsp. in den Zollagen­turen Chiasso (für Aussteller aus Italien, Tel. +41 91 695 31 11) und Riehen (für Aussteller aus Deutschland und Frank­reich, Tel. +41 61 645 94 94) oder in jedem anderen Schweizer Zollamt kompe­tente Ansprech­partner zur Verfügung.

Alter­nativ können Sie sich jederzeit direkt bei der eidg. Zollver­waltung informieren.

Wie liefere ich meine Ware an?2022–11-08T13:16:46+01:00

Die Anlie­ferung ins Waren­lager und/​​oder direkt zum Stand kann nur mit PW oder kleinen Liefer­wagen erfolgen!

Die Zufahrt direkt zum Stand ist nur ausserhalb der Öffnungs­zeiten und nur zu behördlich vorge­ge­benen Routen möglich. Das Fahrzeug ist sofort nach Ausladen der Ware wieder aus den Markt­zonen zu entfernen (absolutes Parkverbot).

Die Zufahrt zum Waren­lager (falls Sie Lager­platz gebucht haben) ist zu folgenden Zeiten möglich:
Freitag 10.00 – 14.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Samstag 09.00 – 10.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Sonntag 09.00 – 10.00 und 17.00 – 19.00 Uhr

Müssen Sie zwingend mit LKW anliefern? Dann nutzen Sie bitte die Voran­lie­ferung. Ihre Ware wird wenige Tage vor dem Anlass in ein externes Lager geliefert und von dort aus direkt ins Waren­lager vor Ort gebracht. Den umgekehrten Weg nimmt dann allfällige Restware direkt nach derm Anlass.

Lager­platz und Voran­lie­ferung können direkt bei der Anmeldung oder – Verfüg­barkeit voraus­ge­setzt – auch nachträglich bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für Bestel­lungen ab 1. April eine Nachbe­stell­gebühr erhoben wird.

Zutritt & Öffnung­zeiten Waren­lager2022–11-01T14:33:35+01:00

Wenn Sie Platz im Waren­lager gebucht haben, erhalten Sie beim ersten Eintreffen beim Waren­lager einen Zutritts­ausweis ausge­händigt, den Sie bitte bei jedem Zutritt vorweisen. Das Waren­lager ist zu folgenden Zeiten zugänglich:

Zu Fuss
Freitag 10.00 – 21.30 Uhr
Samstag 09.00 – 21.30 Uhr
Sonntag 09.00 – 19.00 Uhr
Für den Transport vom Parkplatz und/​​oder Waren­lager zum Stand wird die Mitnahme von Handwagen empfohlen (Pflas­ter­stein­belag).

Mit PW oder kleinen Lieferwagen
Freitag 10.00 – 14.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Samstag 09.00 – 10.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Sonntag 09.00 – 10.00 und 17.00 – 19.00 Uhr

Wo befindet sich mein Parkplatz?2022–11-01T14:42:28+01:00

Am Freitag, Samstag und Sonntag stehen unweit der Altstadt spezielle Ausstel­ler­park­plätze bereit. Recht­zeitig vor dem Anlass erhalten alle Aussteller per Post ihre persön­liche Parkkarte sowie Sektor und Standnummer.

Bitte bringen Sie Ihre Park-/Zufahrts­­karte unbedingt mit – es werden keine Ersatz­karten ausgegeben!

Kann ich eine zweite Parkkarte erhalten?2022–11-01T14:43:17+01:00

Die Kapazität auf den Ausstel­ler­park­plätzen ist knapp. Damit für alle Platz ist, kann pro Aussteller und Tag eine Parkkarte zur Verfügung gestellt werden. Zusätz­liche Parkkarten können – auch gegen Bezahlung – leider nicht abgegeben werden.

Weitere Fahrzeuge können kosten­pflichtig im öffent­lichen Altstadt­parking beim Bahnhof abgestellt werden. Dort stehen auch Ladeplätze für Elektro­fahr­zeuge zur Verfügung. Sollte das Parkhaus besetzt sein, stehen den Ausstellern natürlich auch die Besucher­park­plätze zur Verfügung (bitte der Beschil­derung folgen).

Zufahrt zum Stand2022–11-01T14:44:32+01:00

In den Markt­zonen herrscht absolutes Fahr- und Parkier­verbot. Die Zu- und Wegfahrt zu Ihrem Stand ist darum nur wie folgt möglich:

  • Ausschliesslich ausserhalb der Öffnungs­zeiten des Verkaufs­markts und nach genau vorge­ge­benem Zufahrtsweg
  • Ihre Parkkarte dient auch als Zufahrts­be­rech­tigung und ist hinter die Windschutz­scheibe zu legen
  • Das Fahrzeug ist unver­züglich nach Aus- resp. Einladen der Ware aus den Markt­zonen zu entfernen
  • Schrit­tempo ist Pflicht!
  • In den Markt­zonen «parkierte» Fahrzeuge werden polizeilich gebüsst und/​​oder abgeschleppt
  • Weisungen von Parkdienst, Polizei und Bio-Marché-Personal ist unver­züglich Folge zu leisten
Wie sieht mein Markt­stand aus und welche Masse hat er?2022–11-01T14:55:48+01:00

Der Markt­stand ist aus Holz und ist mit einer Beschriftung (Firmenname) sowie einem wasser­dichten Plastikdach ausge­rüstet. Für weiteren Sonnen-/Regen­­schutz (für Personen und Produkte) ist der Aussteller verantwortlich.

Wo befindet sich mein Stand?2022–11-01T14:46:50+01:00

Ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Anlass erhalten alle Aussteller ihre Stand­nummer und einen detail­lierten Plan, auf dem der Standort des Standes ersichtlich ist.

Ab wann kann ich meinen Stand einrichten?2022–11-01T14:46:16+01:00
  • Verkaufs­markt: am Freitag ab 9 Uhr
  • Ausstellung «Natürlich Bauen & Wohnen»: am Donnerstag ab 9 Uhr.
  • Festwirt­schaften: am Donnerstag ab 9 Uhr.

Für alle Aussteller gilt: Der Stand muss zum Markt­beginn am Freitag um 14 Uhr fertig einge­richtet und «betriebs­bereit» sein.

Was muss ich alles mitbringen?2022–11-08T13:17:29+01:00

Vor allem natürlich: Ihre Produkte und gute Laune!

Weitere Must-haves:

  • Ihre Parkkarten (je eine für Freitag/​​Samstag/​​Sonntag) für den Ausstellerparkplatz
  • Kopien Ihrer Bio-Zertifikate
  • Wechselgeld und Kasse/​​Portemonnaie
  • Dekora­ti­ons­ma­terial für Ihren Stand
  • Visiten­karten und/​​oder Prospekte Ihrer Firma

Je nach Art Ihres Auftritts können weitere Dinge wichtig sein:

  • Verar­beiten Sie Lebens­mittel (Schneiden, Grillieren etc.)? Dann bringen Sie geeignete Materialien mit, um die Stand­fläche und deren Umgebung abzudecken/​​zu schützen.
  • Wenn Sie mit Flüssiggas, offenem Feuer, Holzkohle- oder Elektro­grill hantieren, ist ein geprüfter Feuer­lö­scher am Stand Pflicht! Empfohlen wird zudem die Mitnahme einer Löschdecke.
  • Vergessen Sie bitte nicht, Ihre elektri­schen Geräte mitzu­bringen (Achtung: Für jedes mitge­brachte Gerät muss ein separater Strom­an­schluss bestellt worden sein!). Auch wenn die Strom­an­schlüsse sich direkt bei/​​an Ihrem Stand befinden, empfiehlt sich je nach Kabel­länge die Mitnahme von Verlängerungskabeln.
  • Je nach Wetter empfehlen wir Ihnen die Mitnahme von Tüchern, Plastikb­lachen und Klammern/​​Kabelbindern, um Ihren Stand von oben und/​​oder von der Seite zusätzlich vor Sonne und Regen zu schützen.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass sämtliche Dekora­tionen, Geräte und weitere «Instal­la­tionen» auf Ihrer gebuchten Stand­fläche Platz finden müssen!

Wie kann ich den Stand dekorieren?2022–11-08T13:12:38+01:00

Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf! Mit viel Liebe dekorierte Stände sind eine Augen­weide und ziehen die Aufmerk­samkeit auf sich. Sehr effektvoll ist zum Beispiel das Dekorieren mit farbigen Tüchern.

Je nach Grösse und Art Ihrer Produkte empfiehlt sich die Mitnahme von Schachteln oder Kistchen, die Sie unter das Tischtuch stellen und so Ihre Tisch­fläche «dreidi­men­sional» gestalten.

Hängende Dekora­tionen lassen sich am besten an den seitlichen Holmen oder am hinteren Querbalken befes­tigen (das Dach weist entspre­chende Ausspa­rungen auf).

Das müssen Sie besonders beachten:

  • Dekora­tionen dürfen nur am eigenen Stand befestigt werden (nicht zwischen zwei Ständen, nicht an festen Bauten).
  • Verwenden Sie nur Kabel­binder, Schnur, Draht, Klemmen oder Ähnliches. Nicht gestattet sind Klebe­ma­terial, Schrauben, Nägel, Bostitch oder Reiss­nägel etc.
  • Dekora­tionen müssen den gesetz­lichen Vorgaben entsprechen und schwer brennbar sein. Instal­la­tionen mit Stroh, Schilf etc. sind nicht erlaubt.
Darf ich neben (oder vor oder hinter) meinem Stand etwas aufstellen?2022–11-01T15:01:26+01:00

Kurz gesagt: Nein – ausser, Sie haben eine entspre­chende Stander­wei­terung gebucht.

Der Bio Marché findet auf öffent­lichem Grund und Boden statt. Das heisst, bei der Markt­planung muss auf nicht nur auf bauliche Gegeben­heiten, sondern auch auf behörd­liche Vorschriften Rücksicht genommen werden. Das Freihalten von Haus- und Laden­ein­gängen ist selbst­ver­ständlich. Doch oft müssen aus behörd­lichen Gründen auch gewisse Flächen leer gehalten werden, bei denen für Aussen­ste­hende nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist, warum.

Deshalb gilt: Sie dürfen ausschliesslich die gebuchte und bestä­tigte Fläche belegen (d.h. im Normalfall 3x3 m – plus die optional gebuchte Stander­wei­terung seitlich Ihres Standes).

Das gilt auch, wenn Sie auf dieser Fläche «nur» Dekora­tionen aufstellen oder den Platz als Lager­fläche nutzen wollen.

Warum dürfen keine Mehrfach­stecker mitge­bracht werden?2022–11-01T15:02:30+01:00

Das ist aus Sicher­heits­gründen so vorge­schrieben und ist auch in Ihrem Interesse, denn: Die Verwendung von Mehrfach­ste­ckern führt erfah­rungs­gemäss unwei­gerlich zur Überlastung und damit zum Ausfall der Strom­ver­sorgung für ganze Sektoren.

Indem für jedes Gerät exakt der bestellte Anschluss bereit­steht, profi­tieren alle Aussteller von einer möglichst zuver­läs­sigen Stromversorgung.

Braucht mein Stand eine Beleuchtung?2022–11-01T15:03:20+01:00

Der Bio Marché findet rund um den längsten Tag des Jahres statt. Damit ist es bis nach Markt­schluss hell genug (wenn dazu auch noch die Sonne scheint, sowieso).

Eine Beleuchtung ist also in der Regel nicht nötig, kann aber je nach Gestaltung des Stand­auf­tritts trotzdem sinnvoll sein – zum Beispiel für die gezielte Beleuchtung einzelner Produkte. Falls eine Beleuchtung gewünscht ist, muss dafür ein separater Strom­an­schluss bestellt werden.

Wo kann ich Trink­wasser beziehen?2022–11-01T15:04:00+01:00

In der Regel ist die Bestellung eines Wasser­an­schlusses an den Stand überflüssig, denn aus sämtlichen der zahlreichen Brunnen der Zofinger Altstadt fliesst Trink­wasser. Damit können z.B. Kaffee­ma­schinen oder Handwa­sch­ein­rich­tungen aufge­füllt werden. Direkt im Brunnen zu waschen oder zu spülen ist hingegen ausdrücklich untersagt.

Wo entsorge ich Abfälle?2022–11-01T15:04:30+01:00

Auf keinen Fall in den Abfall­fässern, die in den Markt­zonen verteilt sind: diese sind ausschliesslich für die Besucher bestimmt. Für Aussteller gibt’s einen extra Abfall-Sammel­­punkt für folgende Abfallsparten:

  • gemischte Abfälle
  • Papier/​​Karton
  • Glas
  • PET (PET-Säcke für die Vorsor­tierung am Stand werden beim Waren­lager kostenlos abgegeben)
Ist mein Stand nachts bewacht? Muss ich den Stand abräumen?2022–11-01T15:07:31+01:00

Ausserhalb der Öffnungs­zeiten patrouil­lieren Sicher­heits­kräfte in den Markt­zonen. Da es sich um öffent­liches Gelände handelt, belässt der Aussteller seine Waren auf eigenes Risiko am Stand. Grund­sätzlich wird empfohlen, die Ware über Nacht abzuräumen oder zumindest sehr gut mit Tüchern «einzu­packen».

Ganz sicher abends mitnehmen sollte man aber selbst­ver­ständlich die Kasse und jegliche weiteren Wertsachen.

Wie schütze ich mich gegen Diebstahl?2022–11-01T15:09:49+01:00

Bitte seien Sie stets auf der Hut und geben Sie Trick­dieben keine Chance: Lassen Sie Ihre Kasse niemals unbeauf­sichtigt – auch nicht während dem Auf-/Abbau.

Seien Sie insbe­sondere beim Kassieren und beim Heraus­geben von Wechselgeld aufmerksam und lassen Sie sich nicht ablenken, auch nicht durch Dritte.

Wir empfehlen Ihnen, den Kassen­be­stand während des Tages regel­mässig zu reduzieren. Sie können das Geld z.B. in Ihrem Hotelsafe einschliessen oder bei Ihrer Bank einzahlen (verschiedene Banken in Zofingen haben Banco­maten mit Einzahl­funktion – infor­mieren Sie sich, ob Ihre Bank diese Möglichkeit auch bietet).

Sofort nach Markt­schluss schliessen Sie bitte zuallererst Ihre Kasse irgendwo sicher ein.

Brauche ich eine Versi­cherung?2022–11-01T15:11:26+01:00

Alle nötigen Versi­che­rungen (Feuer, Wasser, Diebstahl, Haftpflicht, Vanda­lismus, Betriebs­un­ter­bruch, Unfall etc.) sind durch den Aussteller selbst abzuschliessen. Im Rahmen der Anmeldung ist zwingend zu dekla­rieren, bei welcher Gesell­schaft eine Haftpflicht­ver­si­cherung besteht.

Da die Veran­staltung auf öffent­lichem Grund statt­findet, lehnt Bio Marché AG jegliche Haftung ab.

Feuer­schutz2022–11-01T15:14:30+01:00

Wer mit Flüssiggas, offenem Feuer, Holzkohle- oder Elektro­grill hantiert, muss einen geprüften Feuer­lö­scher (und nach Möglichkeit eine Lösch­decke) bereit­halten; das Personal muss über die Handhabung instruiert sein.

Dekora­tionen müssen aus mindestens schwer brenn­baren Materialien (RF 2) bestehen. Instal­la­tionen mit Stroh, Schilf o.Ä. sind nicht gestattet.

Kann ich im Rahmen des Bio Marché verkaufen?2022–11-01T15:15:16+01:00

Sie dürfen an allen drei Bio-Marché-Tagen verkaufen – auch am Sonntag! Die entspre­chende Bewil­ligung wird durch Bio Marché AG für alle Aussteller pauschal eingeholt, Sie brauchen keine separate Bewilligung.

Sie dürfen also verkaufen – müssen aber nicht: auch reine Degus­­­ta­­tions- und Infor­ma­ti­ons­stände sind willkommen.

Findet der Bio Marché auch bei Regen statt?2022–11-01T15:16:05+01:00

Aber ja! Die Stände sind mit wasser­dichten Dächern ausge­rüstet. Und Besucher wie Aussteller haben in der Vergan­genheit bereits bewiesen, dass sie sich von nassem Wetter die Laune nicht verderben lassen. Wir empfehlen trotzdem, sich bei eher schlechten Wetter­aus­sichten entspre­chend auszu­rüsten – zum Beispiel mit zusätz­lichen Plastik­planen, die seitlich am Markt­stand zum Schutz angebracht werden können und so auch dann trocken halten, wenn es einmal «quer regnen» sollte.

Beachten Sie aber, dass das Montieren von «Regen­schutz» zwischen den Ständen nicht erlaubt ist – auch nicht das Anbringen an festen Bauten (z.B. Hausfassaden).

Bitte denken Sie daran, bei unsicherer Witterung Ihre nicht wetter­festen Gebinde und Verpa­ckungen nicht direkt auf den Boden zu stellen.

Wir empfehlen Ihnen zudem, Strom­stecker zusätzlich vor Regen zu schützen. Bitte lassen Sie insbe­sondere Verbindungselemente/​​Stecker nicht direkt am Boden liegen, um sie vor Feuch­tigkeit zu schützen.

Während welcher Zeiten muss mein Stand betreut sein?2022–11-01T15:16:51+01:00

Unbetreute oder gar leere/​​abgeräumte Stände wirken nicht attraktiv – das ist auch für Ihre Stand­nachbarn sehr unangenehm! Während der Öffnungs­zeiten des Verkaufs­marktes und damit bis zum jewei­ligen abend­lichen Markt­schluss ist der Stand deshalb ununter­brochen personell zu betreuen.

Wir empfehlen, den Stand mindestens zu zweit zu betreuen!

Sie müssen den Stand trotzdem alleine betreuen? Dann stellen Sie während WC-Pausen und Essen­holen bitte ein gut sicht­bares «Ich bin in 15 Minuten wieder da»-Schild auf den Stand. Das wirkt sympa­thisch, und für kurze Absenzen zeigt (fast) jeder Verständnis.

Darf ich in den Gassen Werbe­ma­terial verteilen?2022–11-01T15:17:42+01:00

Nein. Der Verkauf resp. die Abgabe von Produkten und Werbe­ma­terial sowie das Aufhängen von Plakaten, das Ansprechen von Besuchern etc. ist nur direkt am eigenen Stand gestattet – also weder vor Ihrem Stand in der Gasse noch zirku­lierend im Markt.

Nur so können «Tritt­brett­fahrer» schnell identi­fi­ziert und wegge­wiesen werden, was schliesslich den zahlenden Ausstellern zugutekommt.

Übrigens: Verkauf, Präsen­tation und Bewerbung von Produkten Dritter sind (auch am eigenen Stand) komplett untersagt.

Darf ich Produkte Dritter verkaufen, präsen­tieren oder bewerben?2022–11-01T15:19:03+01:00

Nein. Es dürfen ausschliesslich eigene Produkte verkauft, präsen­tiert und beworben werden. Damit sind Produkte gemeint, die der Aussteller auch ausserhalb des Bio Marché im täglichen Geschäft herstellt, verar­beitet oder handelt. Und natürlich müssen diese Produkte alle den Zulas­sungs­be­din­gungen entsprechen.

Verkauf, Präsen­tation und Bewerbung von Produkten Dritter – namentlich auch das Präsen­tieren oder Abgeben von Werbe­ma­terial Dritter (z.B. Plakate, Flyer etc.) – sind untersagt.

Darf ich akustische Aktivi­täten betreiben?2022–11-01T15:20:15+01:00

Jein. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Aussteller, auf Anwohner, Laden­ge­schäfte und auftre­tende Musiker. Musik in moderater Lautstärke wird auf Zusehen hin geduldet – fühlt sich jedoch jemand dadurch gestört, ist die Lautstärke umgehend zu drosseln oder die Aktivität ganz zu beenden. Mikrofon- resp. Lautspre­cher­durch­sagen sind grund­sätzlich untersagt.

Innerhalb der gesetz­lichen Ruhezeiten (täglich von 12 – 13 Uhr) sind akustische Aktivi­täten in jedem Fall zu unter­lassen. Zudem dürfen solche am Sonntag erst nach dem Glocken­ge­läute der Stadt­kirche (ca. 10.30 Uhr) beginnen.

Wo bekomme ich Wechselgeld?2022–11-01T15:20:52+01:00

Die Banken haben am Freitag bis 17 Uhr geöffnet. Die Post (beim Bahnhof) ist auch am Samstag­vor­mittag geöffnet. Aller­dings ist der Vorrat an Wechselgeld bei allen Wechsel­stellen limitiert. Die Mitnahme von genügend Wechselgeld wird daher dringend empfohlen!

Wo ist das Fundbüro?2022–11-01T15:21:48+01:00

Während des Bio-Marché-Wochen­endes dient die Besucher­infor­mation (Sektor D, direkt beim Markt­eingang vom Bahnhof her) als Fundbüro. Wenden Sie sich am besten zuerst dorthin und geben Sie Ihren Namen und eine Telefon­nummer an.

Ab Montag können Sie via Fundservice Schweiz nach vermissten Gegen­ständen suchen oder Gefun­denes erfassen.

Wo bekomme ich medizi­nische Hilfe?2022–11-01T15:22:54+01:00

Während der Markt­öff­nungs­zeiten ist ein Samari­ter­posten einge­richtet (siehe Plan für Aussteller).

Für ernstere Notfälle ist der Rettungs­dienst unter der Telefon­nummer 144 erreichbar. Medika­mente oder medizi­ni­sches Klein­ma­terial findet man in den diversen Apotheken und Drogerien in der Altstadt (geöffnet am Freitag bis 18.30 und am Samstag bis 16 Uhr).

Meine Produkte sind ausver­kauft, was muss ich tun?2022–11-01T15:24:27+01:00

Super, dass Sie so viel verkauft haben! Ein verwaister Stand sieht jedoch nicht schön aus und ist auch für Ihre Stand­nachbarn keine Freude.

Auch in Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, Ihren Stand bis zum Ende der Öffnungs­zeiten als reinen Info-Stand weiter zu betreiben. So können Sie weiter Kontakte knüpfen und allen­falls Bestel­lungen aufnehmen. Das kann sich durchaus lohnen!

Müssen Sie zwingend vorzeitig abreisen, sind Sie verpflichtet, unser Sekre­tariat (Tel. 062 745 00 03) umgehend zu infor­mieren. So können wir Massnahmen ergreifen, damit der Stand nicht einfach nur «verwaist» aussieht.

Ab wann darf ich abräumen?2022–11-01T15:25:33+01:00

Leere/​​abgeräumte Stände wirken unästhe­tisch – das ist nicht nur für Ihre Stand­nachbarn sehr unangenehm, sondern auch für Besucher, die erst gegen Markt­schluss kommen können!

Auch am Sonntag gilt somit: Der Stand muss bis Markt­schluss personell betreut sein. Es darf auf keinen Fall vorher mit Abräumen begonnen werden!

Bis wann muss ich den Stand abgeräumt haben?2022–11-01T15:26:18+01:00

Der Stand und dessen unmit­telbare Umgebung sind bis spätestens Sonntag­abend, 20 Uhr geräumt und gereinigt zu verlassen.

(Ausstellung «Natürlich Bauen & Wohnen»: bis Montag, 9 Uhr; Festwirt­schafts­be­treiber: bis Montag, 12 Uhr)

Ihr Kontakt zu uns

Bio Marché AG
Markt­gasse 10
CH-4800 Zofingen

Tel. +41 62 745 00 03 (Mo – Do)
Fax +41 62 745 00 02

Mail

Falls Sie ein spezi­elles Anliegen haben, schreiben Sie die jeweilige Ansprech­part­nerin gern direkt per Mail an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Aussteller­sekretariat

Sie sind Aussteller des Bio Marché (oder wollen es werden) und haben Fragen, die auf unserer Website nicht beant­wortet werden? Nicole Basler hilft Ihnen jederzeit gern.

Tel. +41 62 745 00 03
Mail

Assis­tenza per gli espositori italiani

Bianca Braun è responsabile d’assis­tenza per gli espositori e visitatori dell’I­talia. Lei vi serve per qualsiasi necessità e infor­ma­zione utile in italiano.

Tel. +41 62 745 00 03
Mail

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