Führende Schweizer Bio-Plattform
Der Bio Marché findet jeweils im Juni in der historischen Altstadt von Zofingen CH statt. Die Aussteller präsentieren ihre Produkte an traditionellen Marktständen – das sorgt für Authentizität und weckt Interesse und Kauflust. Das vielfältige Rahmenprogramm für die ganze Familie verleiht dem Bio Marché eine einzigartige Festival-Atmosphäre.
Dank starker Kommunikation finden ca. 35′ bis 40’000 Besucher aus der ganzen Schweiz und dem angrenzenden Ausland den Weg nach Zofingen ins Bio-Paradies.
Termine
ca. Ende Oktober 2024
Start der Anmeldephase
31. Dezember 2024
Letzter Frühbucher-Termin (mit Rabatt)
31. März 2025
Anmeldeschluss
25. Bio Marché
Freitag, 20. Juni 2025: 14 – 21 Uhr
Samstag, 21. Juni 2025: 10 – 21 Uhr
Sonntag, 22. Juni 2025: 10 – 17 Uhr
Ort: Altstadt CH-Zofingen
19. – 21. Juni 2026
Wer kann teilnehmen?
Ob landwirtschaftlicher Kleinbetrieb oder international tätiger Grossbetrieb, Produzent, Verarbeiter oder Händler, ob Food, Nonfood oder Information und Beratung: Am Bio Marché sind alle willkommen!
Einzige Voraussetzung: Sie müssen die Zulassungsbedingungen erfüllen, denn Bio Marché ist eine Plattform für Produkte aus biologischer/ökologischer Produktion. Die Bedingungen finden Sie – zusammen mit allen anderen relevanten Infos wie Preisen, Terminen, Marktordnung etc. – im Ausstellerdossier.
Verkaufsmarkt
Das Herzstück des Bio Marché! Hier liegt der Schwerpunkt auf Food-Produkten. Aber auch Produkte aus den Bereichen Pflege & Wohlbefinden, Wasch- & Reinigungsmittel, Mode & Accessoires, Dienstleistung & Beratung etc. finden hier Platz.
Aussteller im Verkaufsmarkt sorgen für den ganz speziellen Charme des Bio Marché, denn sie präsentieren ihre Produkte an traditionellen Holzmarktständen.
Die Bauerngasse ist Teil des Verkaufsmarkts. Landwirtschaftliche Betriebe, die Mitglied bei Bio Suisse sind, können hier zu einem besonders vergünstigten Preis teilnehmen.
Natürlich Bauen & Wohnen
In der Ausstellung «Natürlich Bauen & Wohnen» zeigen – ganz dem Namen entsprechend – Anbieter aus den Bereichen Bauen, Sanieren, Wohnen und Energie ihre Produkte und beraten Besucher, die ihr Zuhause gern nachhaltiger gestalten möchten.
Die Ausstellung findet gedeckt/in einem Zelt mitten in den Marktzonen statt.
Festwirtschaften
Die wenigen verfügbaren Plätze für Festwirtschaften sind aktuell alle belegt. Sollten Sie sich für das Führen einer Festwirtschaft am Bio Marché interessieren, prüfen wir natürlich trotzdem gern, ob eine Teilnahme möglich ist. Hierfür senden Sie uns bitte per Mail Angaben zu Ihrem geplanten kulinarischen Angebot und zur ungefähr benötigten Bodenfläche.
Mediencorner
Direkt beim Haupteingang können sich die Besucher über die neuesten Publikationen und Zeitschriften aus den Bereichen Bio und nachhaltiger Lifestyle informieren und eine Probenummer mitnehmen.
Der Mediencorner wird durch ein Team des Bio Marché betreut, die persönliche Anwesenheit des Ausstellers ist hier nicht vorgesehen.
Vergünstigte Teilnahme
Für Frühbucher
bei Anmeldung bis 31. Dezember des Vorjahrs.
Für produzierende und/oder verarbeitende Kleinbetriebe
mit einem Gesamtumsatz von max. 200’000/Jahr und maximal 400 Stellenprozenten.
Für Start-ups
bei Geschäftsgründung am 1. Januar des Vorjahres zum Bio Marché (oder später).
Der Rabatt – falls er angewendet werden kann – wird direkt im Anmeldeprozess berücksichtigt/abgezogen.
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Zulassungsbedingungen
Bio Marché ist eine Plattform für Produkte aus biologischer/ökologischer Produktion. Im Rahmen des Bio Marché dürfen deshalb ausschliesslich Produkte gezeigt, angeboten und beworben werden, die nachweislich den Zulassungsbedingungen entsprechen. Dies gilt auch für Beilagen und Beigaben (bspw. Senf zur Wurst oder Brot für die Degustation von Olivenöl).
Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Ausstellerdossier.
Kontrollstellen
Die Kontrolle erfolgt sowohl im Vorfeld als auch vor Ort (offen oder verdeckt) durch unabhängige externe Kontrollstellen.
Für Fragen zur Zulassung oder zur Zertifizierung eines Produktes wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachstelle:
Aussteller im Verkaufsmarkt
bio.inspecta AG
CH-5070 Frick
Tel. +41 62 865 63 45
Web
Aussteller «Natürlich Bauen & Wohnen»
Gesundes Haus für Geniesser/GIBBeco, gegründet 1977
CH-8405 Winterthur Seen
Tel. +41 79 751 61 09
Web
Messeordnung
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Die Messeordnung ist für alle Teilnehmer verbindlich, und vor Ort ist den Weisungen von Behörden, Sicherheits- und Veranstalterpersonal Folge zu leisten.
Wir empfehlen, die Messeordnung vorgängig von allen involvierten Personen studieren zu lassen, denn sie gibt hilfreiche Tipps für einen reibungslosen und stressfreien Ablauf.
Die Messeordnung finden Sie im Ausstellerdossier.
Gesetzliche Vorgaben
Was sein muss, muss sein… Selbstverständlich sind während dem Bio Marché sämtliche auch sonst geltenden Gesetze und Verordnungen zu befolgen. Jeder Aussteller ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften!
Im Rahmen des Bio Marché sind insbesondere die folgenden Gesetze, Verordnungen und Merkblätter zu befolgen:
- Lebensmittelgesetz
- Arbeitsgesetz
- Alkoholgesetz
- Aargauische Gebäudeversicherung, Merkblätter und Vollzugshilfen zum Brandschutz; insbesondere das Merkblatt «Dekorationen» beachten!
- SIA-Vorschrift 263.501 («Fliegende Bauten – Zelte – Sicherheit») und Merkblatt «Fliegende Bauten» der Stadt Zürich
- Checkliste Veranstaltungen des Arbeitskreis LPG (vorgängige Einreichung an Bio Marché ist bei Verwendung von Flüssiggasgeräten obligatorisch)
Weitere Informationen finden Sie im Ausstellerdossier.
Anlieferung ins Warenlager
Die Anlieferung ins Warenlager kann nur mit PW oder Lieferwagen erfolgen und ist nur möglich für Aussteller, die Lagerplatz reserviert haben.
Ware, die per LKW angeliefert werden muss, kann vorgängig an ein externes Lager angeliefert werden. Von dort aus kümmert sich der Logistiker um den Transport Ihrer Ware ins Warenlager vor Ort. Den umgekehrten Weg nimmt dann allfällige Restware direkt nach dem Anlass.
Plätze im Warenlager wie auch die Voranlieferung können direkt bei Anmeldung bestellt werden (Preise siehe Ausstellerdossier). Verfügbarkeit vorausgesetzt, werden auch Nachbestellungen (schriftlich/per Mail) entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass für Nachbestellungen nach dem 1. April ein Zuschlag erhoben wird.
Import
Der Import von Bio-Produkten in die Schweiz unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, die demzufolge natürlich auch für Aussteller des Bio Marché gelten.
Ob und unter welchen Voraussetzungen der Import möglich ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Über die häufigsten Szenarien informiert Sie unser Merkblatt «Importe».
Ausländische Aussteller, die einen Handels- oder Vertriebspartner in der Schweiz haben, können die Zollabwicklung in der Regel über diesen tätigen.
Allen anderen Ausstellern stehen bsp. in den Zollagenturen Chiasso (für Aussteller aus Italien, Tel. +41 91 695 31 11) und Riehen (für Aussteller aus Deutschland und Frankreich, Tel. +41 61 645 94 94) oder in jedem anderen Schweizer Zollamt kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Situationsplan für Aussteller
Die Aussteller erhalten ca. drei bis vier Wochen vor dem Anlass einen detaillierten Plan, dem nebst dem Standort des eigenen Standes auch alle wichtigen Einrichtungen (Entsorgung, Warenlager, Sekretariat) entnommen werden können.
Bis dahin finden Sie hier noch den Plan des vergangenen Bio Marché. Dieser dient zur vorgängigen Orientierung – bitte beachten Sie aber, dass die darauf enthaltenen Angaben veraltet sein können.
Zufahrt zu Stand und Ausstellerparkplatz
In den Marktzonen herrscht absolutes Fahr- und Parkierverbot. Lediglich zum Ein- und Ausladen und nur ausserhalb der Öffnungszeiten darf kurz zum Stand gefahren werden (nur Halten, kein Parkieren!). Danach ist das Fahrzeug unverzüglich auf den Ausstellerparkplatz zu stellen.
Die Zu- und Wegfahrt zum Stand ist ausschliesslich auf bestimmten genehmigten Zufahrtsrouten behördlich genehmigt.
Den Standort Ihres Standes (Sektor/Standnummer) teilen wir Ihnen ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Anlass mit. Drucken Sie dann den für Ihren Sektor bestimmten Zufahrtsplan aus und befolgen Sie die darauf befindlichen Anweisungen genau. Damit tragen Sie zu einem reibungslosen Ablauf bei. Herzlichen Dank!
Kostenloses Werbematerial
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner auf Ihre Präsenz am Bio Marché aufmerksam machen! Zu diesem Zweck stellen wir diverses Werbematerial kostenlos zur Verfügung.
Elektronische Kommunikation
Banner für Mailaussände, zur Platzierung auf Ihrer Website etc. in zwei verschiedenen Formaten.
Sie können die Banner je nach Bedarf skalieren (aber bitte nur verkleinern). Am besten hinterlegen Sie sie mit einem Link zu www.biomarche.ch, damit Interessierte mit einem Klick zu Informationen zum Bio Marché gelangen.
Benötigen Sie ein Banner in einem ganz bestimmten Format? Dann wenden Sie sich gern an Bianca Braun (Tel. +41 62 745 00 03 oder per Mail).
Gedrucktes Werbematerial
Werbekleber «Besuchen Sie uns am Bio Marché» (ca. 50 x 20 mm)
für die Verwendung auf Prospekten etc.; Lieferung umgehend nach Bestelleingang (in Bögen à 56 Kleber bestellbar)
Flyer (ca. 100 x 210 mm)
Lieferung ab ca. April (in 100er-Einheiten bestellbar)
Plakat (A3)
Lieferung ab ca. April (Einzelplakate bestellbar)
Falls Sie dieses Material bereits mit Ihrer Anmeldung mitbestellt haben, wird es Ihnen sobald möglich automatisch zugestellt.
FAQ – hilfreiche Tipps für Sie
Das Ausstellerdossier dürfte bereits die meisten Fragen beantworten.
Gerade neue Aussteller sind jedoch dankbar um hilfreiche Tipps rund um die optimale Vorbereitung und Teilnahme. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
- Alle
- Rund um die Anmeldung
- Rund um Ihren Stand
- Logistik, Zufahrt & Parkieren
- Aufbau, Dekoration & Einrichten
- Strom, Wasser & Entsorgung
- Sicherheit
- Unterkünfte
- Während dem Anlass
- Veranstaltungs-Ende & Abräumen
Anmeldeschluss zum Bio Marché ist jeweils der 31. März. Sich seinen Platz schon früher zu sichern, lohnt sich jedoch, denn für Anmeldungen bis 31.12. des Vorjahres (und anschliessende Zahlung bis 31. Januar) wird ein grosszügiger Rabatt gewährt. Zudem ist die Anzahl zu vergebender Plätze limitiert, auch deshalb lohnt sich die frühzeitige Anmeldung.
Wer den Ausstellervertrag bis 31. Dezember des Vorjahres einreicht und seine Teilnahmerechnung bis 31. Januar des Veranstaltungsjahres vollumfänglich bezahlt, hat Anspruch auf den sogenannten Spartarif. Damit sparen Sie weit mehr Geld, als Sie auf jeder Bank an Zinsen erhalten!
Kleinbetriebe und Start-ups profitieren – unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung – zusätzlich von einem stark vergünstigten Tarif, wenn sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Welche Tarife und Vergünstigungen es gibt und welche Anmelde- und Zahlungsfristen damit verknüpft sind, sehen Sie im Ausstellerdossier.
Ja! Sie können sich einen Stand zu zweit, aber theoretisch auch zu dritt oder zu viert teilen. Die Standkosten bleiben gleich und können unter den Mitausstellern beliebig aufgeteilt/weiterverrechnet werden. Die Grundgebühr wird pro Aussteller einmal verrechnet. Füllen Sie den Ausstellervertrag bitte gemeinsam aus und unterzeichnen Sie ihn gemeinsam. Ist das nicht möglich, können Sie auch separate Verträge einsenden, informieren Sie aber bitte im Voraus klar darüber, dass Sie «zusammengehören» – und wer als «Hauptaussteller» agiert.
Schade! Aber manchmal ist eine Abmeldung wirklich unumgänglich, und für die meisten Absagegründe haben wir vollstes Verständnis. Bitte haben aber auch Sie dafür Verständnis, dass wir uns mit klaren Regeln für die Stornierung einer Anmeldung absichern müssen. Diese Regeln sind in unseren AGB (siehe Ausstellerdossier) festgehalten.
Übrigens: Finden Sie einen Aussteller, der Ihre Anmeldung 1:1 übernimmt, bleiben nur die Grundgebühr und allfällige Werbekosten fällig. Auch hierzu finden Sie alle Details in den AGB.
Der Bio Marché findet auf öffentlichem Grund und Boden statt. Das heisst, bei der Marktplanung muss nicht nur auf bauliche Gegebenheiten, sondern auch auf diverse behördliche Vorschriften Rücksicht genommen werden. Im Rahmen der Marktplanung müssen nebst den Ständen auch sämtliche gebuchten Zusatzflächen offiziell bei den Behörden gemeldet und durch diese bewilligt werden. Nicht angemeldete, durch die Behörden nicht bewilligte «wilde» Standerweiterungen können ein Sicherheitsrisiko bedeuten – und sind abgesehen davon unfair gegenüber den anderen Ausstellern.
Wenn Sie Dekorationen, Werbepanels, Stehbartische o.ä. neben dem Stand aufstellen möchten, müssen Sie dafür entsprechende Zusatzfläche buchen. Das gilt auch dann, wenn Sie diese Fläche «nur» als Lager- oder Arbeitsplatz benötigen. Pro Stand können maximal 2 Laufmeter Standerweiterung gebucht werden. Dies geschieht mit Vorteil direkt bei der Anmeldung; bei einer «Nachbestellung» kann die Verfügbarkeit nicht garantiert werden.
Standerweiterungen können nur zur Seite hin gebucht werden, nicht hinter oder vor dem Stand.
Mit dem Preis für die Standerweiterung bezahlen Sie für die zusätzlich genutzte Fläche an sich sowie für den erhöhten Planungsaufwand.
Der Marktcharakter mit Strassenmusikern, einem bunten Rahmenprogramm und den traditionellen Holzmarktständen kommt bei Besuchern wie Ausstellern sehr gut an. Diese Atmosphäre macht den Bio Marché so besonders – und soll darum unbedingt gepflegt werden. Deshalb werden eigene Standbauten nur restriktiv und im nachweislichen Bedarfsfall bewilligt.
Aussteller, für die eigene Standbauten bewilligt wurde, müssen diese nach den SIA-Normen erstellen. Die Zelt-/Fahrnisbauten sind mit entsprechendem Gewicht zu sichern und müssen den Naturgefahren (Wind, Hagel, Blitz) standhalten. Letzteres gilt auch für Party- und Schnellaufbauzelte. Die Herstellerangaben sind einzuhalten.
Aussteller werden wann immer möglich am Standort des Vorjahres platziert. Dies kann jedoch nicht immer garantiert werden, denn kein Bio Marché ist wie der letzte. Zahlreiche Variablen ändern sich: Aussteller, bauliche und infrastrukturielle Gegebenheiten, behördliche Vorgaben, Laden- und andere Zugänge…
Aussteller, die einen speziellen Standort wünschen oder ihren bisherigen Standort sicher behalten wollen, können bei der Anmeldung kostenpflichtig einen Standortwunsch angeben.
Aussteller, die einen speziellen Standort wünschen oder ihren bisherigen Standort sicher behalten wollen, können bei der Anmeldung kostenpflichtig einen Standortwunsch angeben. Wichtig: Seien Sie dabei möglichst präzise. Und: Die Sonne wandert… Wünsche wie «ganztägig schattig» oder «ganztägig sonnig» können daher leider unmöglich erfüllt werden.
Bei der Vergabe von Standorten gelten die folgenden Regeln:
- Sofort nach Eingang der Anmeldung wird geprüft, ob die gewünschte Platzierung noch möglich ist. Falls ja, wird Ihr Standortwunsch entsprechend bestätigt und verrechnet.
- Bei der Vergabe von Standortwünschen gilt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs.
- Mündliche Abmachungen ohne schriftliche Bestätigung seitens Bio Marché AG sind ungültig.
- Im absoluten Ausnahmefall (bsp. veränderte bauliche Gegebenheiten) kann es vorkommen, dass ein Standortwunsch trotz vorheriger Zusage wieder storniert werden muss. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Standort in der näheren Umgebung gesucht und die Kosten für den Standortwunsch werden selbstverständlich zurückerstattet.
- Kann der gewünschte Standortwunsch nicht bestätigt werden oder muss die Standortzusage nachträglich zurückgenommen werden, ist dies kein Grund für den Rückzug der Anmeldung.
Bei der Marktplanung muss auf unzählige Gegebenheiten Rücksicht genommen werden – und das jedes Jahr von Neuem, denn kein Bio Marché ist wie der letzte. Zahlreiche Variablen ändern sich: Aussteller, bauliche und infrastrukturielle Gegebenheiten, behördliche Vorgaben, Laden- und andere Zugänge… Zudem sorgen wir im Interesse der Aussteller und Besucher jeweils für eine attraktive Durchmischung der Branchen. Kurz gesagt: wir können nie einfach die Planung aus dem Vorjahr «aus der Schublade» zaubern…
Die Berücksichtigung von Standortwünschen macht die Planung kniffliger und ist deshalb mit einem erhöhten Planungsaufwand verbunden. Da für einen Standortwunsch nicht nur einfach der betreffende Aussteller selbst, sondern auch seine Umgebung in die Planung einbezogen werden muss, gilt dies auch für wiederkehrende Aussteller mit dem immer gleichen Standortwunsch.
Die Verrechnung der Standortwünsche dient also einzig dazu, unseren erhöhten Planungsaufwand zumindest teilweise zu decken.
Der Import von Bio-Produkten in die Schweiz unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, die natürlich auch für Aussteller des Bio Marché gelten.
Ob und unter welchen Voraussetzungen der Import möglich ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Über die häufigsten Szenarien informiert das «Merkblatt Importe».
Ausländische Aussteller, die einen Handels- oder Vertriebspartner in der Schweiz haben, können die Zollabwicklung in der Regel über diesen tätigen.
Allen anderen Ausstellern stehen bsp. in den Zollagenturen Chiasso (für Aussteller aus Italien, Tel. +41 91 695 31 11) und Riehen (für Aussteller aus Deutschland und Frankreich, Tel. +41 61 645 94 94) oder in jedem anderen Schweizer Zollamt kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Alternativ können Sie sich jederzeit direkt bei der eidg. Zollverwaltung informieren.
Die Anlieferung ins Warenlager und/oder direkt zum Stand kann nur mit PW oder kleinen Lieferwagen erfolgen!
Die Zufahrt direkt zum Stand ist nur ausserhalb der Öffnungszeiten und nur zu behördlich vorgegebenen Routen möglich. Das Fahrzeug ist sofort nach Ausladen der Ware wieder aus den Marktzonen zu entfernen (absolutes Parkverbot).
Die Zufahrt zum Warenlager (falls Sie Lagerplatz gebucht haben) ist zu folgenden Zeiten möglich:
Freitag 10.00 – 14.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Samstag 09.00 – 10.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Sonntag 09.00 – 10.00 und 17.00 – 19.00 Uhr
Müssen Sie zwingend mit LKW anliefern? Dann nutzen Sie bitte die Voranlieferung. Ihre Ware wird wenige Tage vor dem Anlass in ein externes Lager geliefert und von dort aus direkt ins Warenlager vor Ort gebracht. Den umgekehrten Weg nimmt dann allfällige Restware direkt nach derm Anlass.
Lagerplatz und Voranlieferung können direkt bei der Anmeldung oder – Verfügbarkeit vorausgesetzt – auch nachträglich bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für Bestellungen ab 1. April eine Nachbestellgebühr erhoben wird.
Wenn Sie Platz im Warenlager gebucht haben, erhalten Sie beim ersten Eintreffen beim Warenlager einen Zutrittsausweis ausgehändigt, den Sie bitte bei jedem Zutritt vorweisen. Das Warenlager ist zu folgenden Zeiten zugänglich:
Zu Fuss
Freitag 10.00 – 21.30 Uhr
Samstag 09.00 – 21.30 Uhr
Sonntag 09.00 – 19.00 Uhr
Für den Transport vom Parkplatz und/oder Warenlager zum Stand wird die Mitnahme von Handwagen empfohlen (Pflastersteinbelag).
Mit PW oder kleinen Lieferwagen
Freitag 10.00 – 14.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Samstag 09.00 – 10.00 und 21.00 – 21.30 Uhr
Sonntag 09.00 – 10.00 und 17.00 – 19.00 Uhr
Am Freitag, Samstag und Sonntag stehen unweit der Altstadt spezielle Ausstellerparkplätze bereit. Rechtzeitig vor dem Anlass erhalten alle Aussteller per Post ihre persönliche Parkkarte sowie Sektor und Standnummer.
Bitte bringen Sie Ihre Park-/Zufahrtskarte unbedingt mit – es werden keine Ersatzkarten ausgegeben!
Die Kapazität auf den Ausstellerparkplätzen ist knapp. Damit für alle Platz ist, kann pro Aussteller und Tag eine Parkkarte zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Parkkarten können – auch gegen Bezahlung – leider nicht abgegeben werden.
Weitere Fahrzeuge können kostenpflichtig im öffentlichen Altstadtparking beim Bahnhof abgestellt werden. Dort stehen auch Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Sollte das Parkhaus besetzt sein, stehen den Ausstellern natürlich auch die Besucherparkplätze zur Verfügung (bitte der Beschilderung folgen).
In den Marktzonen herrscht absolutes Fahr- und Parkierverbot. Die Zu- und Wegfahrt zu Ihrem Stand ist darum nur wie folgt möglich:
- Ausschliesslich ausserhalb der Öffnungszeiten des Verkaufsmarkts und nach genau vorgegebenem Zufahrtsweg
- Ihre Parkkarte dient auch als Zufahrtsberechtigung und ist hinter die Windschutzscheibe zu legen
- Das Fahrzeug ist unverzüglich nach Aus- resp. Einladen der Ware aus den Marktzonen zu entfernen
- Schrittempo ist Pflicht!
- In den Marktzonen «parkierte» Fahrzeuge werden polizeilich gebüsst und/oder abgeschleppt
- Weisungen von Parkdienst, Polizei und Bio-Marché-Personal ist unverzüglich Folge zu leisten
- Beachten Sie die Zufahrt gemäss Ihrem Marktsektor (A bis H, bitte entsprechende Seite im PDF beachten)
Ca. 3 bis 4 Wochen vor dem Anlass erhalten alle Aussteller ihre Standnummer und einen detaillierten Plan, auf dem der Standort des Standes ersichtlich ist.
- Verkaufsmarkt: am Freitag ab 9 Uhr
- Ausstellung «Natürlich Bauen & Wohnen»: am Donnerstag ab 9 Uhr.
- Festwirtschaften: am Donnerstag ab 9 Uhr.
Für alle Aussteller gilt: Der Stand muss zum Marktbeginn am Freitag um 14 Uhr fertig eingerichtet und «betriebsbereit» sein.
Vor allem natürlich: Ihre Produkte und gute Laune!
Weitere Must-haves:
- Ihre Parkkarten (je eine für Freitag/Samstag/Sonntag) für den Ausstellerparkplatz
- Kopien Ihrer Bio-Zertifikate
- Wechselgeld und Kasse/Portemonnaie
- Dekorationsmaterial für Ihren Stand
- Visitenkarten und/oder Prospekte Ihrer Firma
Je nach Art Ihres Auftritts können weitere Dinge wichtig sein:
- Verarbeiten Sie Lebensmittel (Schneiden, Grillieren etc.)? Dann bringen Sie geeignete Materialien mit, um die Standfläche und deren Umgebung abzudecken/zu schützen.
- Wenn Sie mit Flüssiggas, offenem Feuer, Holzkohle- oder Elektrogrill hantieren, ist ein geprüfter Feuerlöscher am Stand Pflicht! Empfohlen wird zudem die Mitnahme einer Löschdecke.
- Vergessen Sie bitte nicht, Ihre elektrischen Geräte mitzubringen (Achtung: Für jedes mitgebrachte Gerät muss ein separater Stromanschluss bestellt worden sein!). Auch wenn die Stromanschlüsse sich direkt bei/an Ihrem Stand befinden, empfiehlt sich je nach Kabellänge die Mitnahme von Verlängerungskabeln.
- Je nach Wetter empfehlen wir Ihnen die Mitnahme von Tüchern, Plastikblachen und Klammern/Kabelbindern, um Ihren Stand von oben und/oder von der Seite zusätzlich vor Sonne und Regen zu schützen.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass sämtliche Dekorationen, Geräte und weitere «Installationen» auf Ihrer gebuchten Standfläche Platz finden müssen!
Lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf! Mit viel Liebe dekorierte Stände sind eine Augenweide und ziehen die Aufmerksamkeit auf sich. Sehr effektvoll ist zum Beispiel das Dekorieren mit farbigen Tüchern.
Je nach Grösse und Art Ihrer Produkte empfiehlt sich die Mitnahme von Schachteln oder Kistchen, die Sie unter das Tischtuch stellen und so Ihre Tischfläche «dreidimensional» gestalten.
Hängende Dekorationen lassen sich am besten an den seitlichen Holmen oder am hinteren Querbalken befestigen (das Dach weist entsprechende Aussparungen auf).
Das müssen Sie besonders beachten:
- Dekorationen dürfen nur am eigenen Stand befestigt werden (nicht zwischen zwei Ständen, nicht an festen Bauten).
- Verwenden Sie nur Kabelbinder, Schnur, Draht, Klemmen oder Ähnliches. Nicht gestattet sind Klebematerial, Schrauben, Nägel, Bostitch oder Reissnägel etc.
- Dekorationen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und schwer brennbar sein. Installationen mit Stroh, Schilf etc. sind nicht erlaubt.
Kurz gesagt: Nein – ausser, Sie haben eine entsprechende Standerweiterung gebucht.
Der Bio Marché findet auf öffentlichem Grund und Boden statt. Das heisst, bei der Marktplanung muss auf nicht nur auf bauliche Gegebenheiten, sondern auch auf behördliche Vorschriften Rücksicht genommen werden. Das Freihalten von Haus- und Ladeneingängen ist selbstverständlich. Doch oft müssen aus behördlichen Gründen auch gewisse Flächen leer gehalten werden, bei denen für Aussenstehende nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist, warum.
Deshalb gilt: Sie dürfen ausschliesslich die gebuchte und bestätigte Fläche belegen (d.h. im Normalfall 3x3 m – plus die optional gebuchte Standerweiterung seitlich Ihres Standes).
Das gilt auch, wenn Sie auf dieser Fläche «nur» Dekorationen aufstellen oder den Platz als Lagerfläche nutzen wollen.
Das ist aus Sicherheitsgründen so vorgeschrieben und ist auch in Ihrem Interesse, denn: Die Verwendung von Mehrfachsteckern führt erfahrungsgemäss unweigerlich zur Überlastung und damit zum Ausfall der Stromversorgung für ganze Sektoren.
Indem für jedes Gerät exakt der bestellte Anschluss bereitsteht, profitieren alle Aussteller von einer möglichst zuverlässigen Stromversorgung.
Der Bio Marché findet rund um den längsten Tag des Jahres statt. Damit ist es bis nach Marktschluss hell genug (wenn dazu auch noch die Sonne scheint, sowieso).
Eine Beleuchtung ist also in der Regel nicht nötig, kann aber je nach Gestaltung des Standauftritts trotzdem sinnvoll sein – zum Beispiel für die gezielte Beleuchtung einzelner Produkte. Falls eine Beleuchtung gewünscht ist, muss dafür ein separater Stromanschluss bestellt werden.
In der Regel ist die Bestellung eines Wasseranschlusses überflüssig, denn aus sämtlichen der zahlreichen Brunnen der Zofinger Altstadt fliesst Trinkwasser. Damit können z.B. Kaffeemaschinen oder Handwascheinrichtungen aufgefüllt werden. Direkt im Brunnen zu waschen oder zu spülen ist hingegen ausdrücklich untersagt.
Wenn das nicht ausreicht und eine direkte Wasserzuleitung (und ggf. auch ein Abwasseranschluss) notwendig ist, kann dies bestellt werden. Die Zahl möglicher Wasseranschlüsse ist limitiert, daher empfehlen wir die frühzeitige Bestellung.
Hinweise zu den Wasseranschlüssen:
- Es wird eine Grundzuleitung 1/2″ direkt an den Stand gelegt.
- Für den Anschluss der Geräte und die Mitnahme von Adapterstücken und Anschlussschläuchen ist der Aussteller selbst verantwortlich.
- Beim zugeführten Wasser handelt es sich um Trinkwasser.
- Es werden lebensmitteltaugliche Trinkwasserschläuche eingesetzt, die nach jedem Gebrauch professionell gereinigt und desinfiziert werden.
Auf keinen Fall in den Abfallfässern, die in den Marktzonen verteilt sind: diese sind ausschliesslich für die Besucher bestimmt. Für Aussteller gibt’s einen extra Abfall-Sammelpunkt für folgende Abfallsparten:
- gemischte Abfälle
- Papier/Karton
- Glas
- PET (PET-Säcke für die Vorsortierung am Stand werden beim Warenlager kostenlos abgegeben)
Ausserhalb der Öffnungszeiten patrouillieren Sicherheitskräfte in den Marktzonen. Da es sich um öffentliches Gelände handelt, belässt der Aussteller seine Waren auf eigenes Risiko am Stand. Grundsätzlich wird empfohlen, die Ware über Nacht abzuräumen oder zumindest sehr gut mit Tüchern «einzupacken».
Ganz sicher abends mitnehmen sollte man aber selbstverständlich die Kasse und jegliche weiteren Wertsachen.
Bitte seien Sie stets auf der Hut und geben Sie Trickdieben keine Chance: Lassen Sie Ihre Kasse niemals unbeaufsichtigt – auch nicht während dem Auf-/Abbau.
Seien Sie insbesondere beim Kassieren und beim Herausgeben von Wechselgeld aufmerksam und lassen Sie sich nicht ablenken, auch nicht durch Dritte.
Wir empfehlen Ihnen, den Kassenbestand während des Tages regelmässig zu reduzieren. Sie können das Geld z.B. in Ihrem Hotelsafe einschliessen oder bei Ihrer Bank einzahlen (verschiedene Banken in Zofingen haben Bancomaten mit Einzahlfunktion – informieren Sie sich, ob Ihre Bank diese Möglichkeit auch bietet).
Sofort nach Marktschluss schliessen Sie bitte zuallererst Ihre Kasse irgendwo sicher ein.
Alle nötigen Versicherungen (Feuer, Wasser, Diebstahl, Haftpflicht, Vandalismus, Betriebsunterbruch, Unfall etc.) sind durch den Aussteller selbst abzuschliessen. Im Rahmen der Anmeldung ist zwingend zu deklarieren, bei welcher Gesellschaft eine Haftpflichtversicherung besteht.
Da die Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet, lehnt Bio Marché AG jegliche Haftung ab.
Wer mit Flüssiggas, offenem Feuer, Holzkohle- oder Elektrogrill hantiert, muss einen geprüften Feuerlöscher (und nach Möglichkeit eine Löschdecke) bereithalten; das Personal muss über die Handhabung instruiert sein.
Dekorationen müssen aus mindestens schwer brennbaren Materialien (RF 2) bestehen. Installationen mit Stroh, Schilf o.Ä. sind nicht gestattet.
Sie dürfen an allen drei Bio-Marché-Tagen verkaufen – auch am Sonntag! Die entsprechende Bewilligung wird durch Bio Marché AG für alle Aussteller pauschal eingeholt, Sie brauchen keine separate Bewilligung.
Sie dürfen also verkaufen – müssen aber nicht: auch reine Degustations- und Informationsstände sind willkommen.
Aber ja! Die Stände sind mit wasserdichten Dächern ausgerüstet. Und Besucher wie Aussteller haben in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass sie sich von nassem Wetter die Laune nicht verderben lassen. Wir empfehlen trotzdem, sich bei eher schlechten Wetteraussichten entsprechend auszurüsten – zum Beispiel mit zusätzlichen Plastikplanen, die seitlich am Marktstand zum Schutz angebracht werden können und so auch dann trocken halten, wenn es einmal «quer regnen» sollte.
Beachten Sie aber, dass das Montieren von «Regenschutz» zwischen den Ständen nicht erlaubt ist – auch nicht das Anbringen an festen Bauten (z.B. Hausfassaden).
Bitte denken Sie daran, bei unsicherer Witterung Ihre nicht wetterfesten Gebinde und Verpackungen nicht direkt auf den Boden zu stellen.
Wir empfehlen Ihnen zudem, Stromstecker zusätzlich vor Regen zu schützen. Bitte lassen Sie insbesondere Verbindungselemente/Stecker nicht direkt am Boden liegen, um sie vor Feuchtigkeit zu schützen.
Unbetreute oder gar leere/abgeräumte Stände wirken nicht attraktiv – das ist auch für Ihre Standnachbarn sehr unangenehm! Während der Öffnungszeiten des Verkaufsmarktes und damit bis zum jeweiligen abendlichen Marktschluss ist der Stand deshalb ununterbrochen personell zu betreuen.
Wir empfehlen, den Stand mindestens zu zweit zu betreuen!
Sie müssen den Stand trotzdem alleine betreuen? Dann stellen Sie während WC-Pausen und Essenholen bitte ein gut sichtbares «Ich bin in 15 Minuten wieder da»-Schild auf den Stand. Das wirkt sympathisch, und für kurze Absenzen zeigt (fast) jeder Verständnis.
Nein. Der Verkauf resp. die Abgabe von Produkten und Werbematerial sowie das Aufhängen von Plakaten, das Ansprechen von Besuchern etc. ist nur direkt am eigenen Stand gestattet – also weder vor Ihrem Stand in der Gasse noch zirkulierend im Markt.
Nur so können «Trittbrettfahrer» schnell identifiziert und weggewiesen werden, was schliesslich den zahlenden Ausstellern zugutekommt.
Übrigens: Verkauf, Präsentation und Bewerbung von Produkten Dritter sind (auch am eigenen Stand) komplett untersagt.
Nein. Es dürfen ausschliesslich eigene Produkte verkauft, präsentiert und beworben werden. Damit sind Produkte gemeint, die der Aussteller auch ausserhalb des Bio Marché im täglichen Geschäft herstellt, verarbeitet oder handelt. Und natürlich müssen diese Produkte alle den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Verkauf, Präsentation und Bewerbung von Produkten Dritter – namentlich auch das Präsentieren oder Abgeben von Werbematerial Dritter (z.B. Plakate, Flyer etc.) – sind untersagt.
Jein. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Aussteller, auf Anwohner, Ladengeschäfte und auftretende Musiker. Musik in moderater Lautstärke wird auf Zusehen hin geduldet – fühlt sich jedoch jemand dadurch gestört, ist die Lautstärke umgehend zu drosseln oder die Aktivität ganz zu beenden. Mikrofon- resp. Lautsprecherdurchsagen sind grundsätzlich untersagt.
Innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (täglich von 12 – 13 Uhr) sind akustische Aktivitäten in jedem Fall zu unterlassen. Zudem dürfen solche am Sonntag erst nach dem Glockengeläute der Stadtkirche (ca. 10.30 Uhr) beginnen.
Die Banken haben am Freitag bis 17 Uhr geöffnet. Die Post (beim Bahnhof) ist auch am Samstagvormittag geöffnet. Allerdings ist der Vorrat an Wechselgeld bei allen Wechselstellen limitiert. Die Mitnahme von genügend Wechselgeld wird daher dringend empfohlen!
Während des Bio-Marché-Wochenendes dient die Besucherinformation (Sektor D, direkt beim Markteingang vom Bahnhof her) als Fundbüro. Wenden Sie sich am besten zuerst dorthin und geben Sie Ihren Namen und eine Telefonnummer an.
Ab Montag können Sie via Fundservice Schweiz nach vermissten Gegenständen suchen oder Gefundenes erfassen.
Während der Marktöffnungszeiten ist ein Samariterposten eingerichtet (siehe Plan für Aussteller).
Für ernstere Notfälle ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 144 erreichbar. Medikamente oder medizinisches Kleinmaterial findet man in den diversen Apotheken und Drogerien in der Altstadt (geöffnet am Freitag bis 18.30 und am Samstag bis 16 Uhr).
Vom zentral gelegenen Businesshotel bis zu gemütlichen Bed-&-Breakfast-Unterkünften: Zofingen bietet Übernachtungsmöglichkeiten für nahezu alle Bedürfnisse. Einige Anbieter gewähren spezielle Rabatte für wiederkehrende Gäste.
Eine aktuelle Übersicht über die Unterkünfte in und um Zofingen sowie weitere Auskünfte erhalten Sie beim Stadtbüro Zofingen.
Super, dass Sie so viel verkauft haben! Ein verwaister Stand sieht jedoch nicht schön aus und ist auch für Ihre Standnachbarn keine Freude.
Auch in Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, Ihren Stand bis zum Ende der Öffnungszeiten als reinen Info-Stand weiter zu betreiben. So können Sie weiter Kontakte knüpfen und allenfalls Bestellungen aufnehmen. Das kann sich durchaus lohnen!
Müssen Sie zwingend vorzeitig abreisen, sind Sie verpflichtet, unser Sekretariat (Tel. 062 745 00 03) umgehend zu informieren. So können wir Massnahmen ergreifen, damit der Stand nicht einfach nur «verwaist» aussieht.
Leere/abgeräumte Stände wirken unästhetisch – das ist nicht nur für Ihre Standnachbarn sehr unangenehm, sondern auch für Besucher, die erst gegen Marktschluss kommen können!
Auch am Sonntag gilt somit: Der Stand muss bis Marktschluss personell betreut sein. Es darf auf keinen Fall vorher mit Abräumen begonnen werden!
Der Stand und dessen unmittelbare Umgebung sind bis spätestens Sonntagabend, 20 Uhr geräumt und gereinigt zu verlassen.
(Ausstellung «Natürlich Bauen & Wohnen»: bis Montag, 9 Uhr; Festwirtschaftsbetreiber: bis Montag, 12 Uhr)
Ihr Kontakt zu uns
Bio Marché AG
Marktgasse 10
CH-4800 Zofingen
Tel. +41 62 745 00 03 (Mo – Do)
Fax +41 62 745 00 02
Falls Sie ein spezielles Anliegen haben, schreiben Sie die jeweilige Ansprechpartnerin gern direkt per Mail an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ausstellersekretariat
Sie sind Aussteller des Bio Marché (oder wollen es werden) und haben Fragen, die auf unserer Website nicht beantwortet werden? Nicole Basler hilft Ihnen jederzeit gern.
Assistenza per gli espositori italiani
Bianca Braun è responsabile d’assistenza per gli espositori e visitatori dell’Italia. Lei vi serve per qualsiasi necessità e informazione utile in italiano.